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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Unternehmens cts projects&software. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich vom Unternehmen cts projects&software bestätigt worden sind.

§2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn cts projects&software einen Auftrag des Auftraggebers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. cts projects&software behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Kostenvoranschläge können um 15 Prozent unter- bzw. überschritten werden.

§3 Preise
Da sich unser Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende und Unternehmen richtet, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und - sofern erforderlich - zuzüglich Transport und Verpackung. Soweit nicht anders vereinbart, ist cts projects&software an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

§4 Liefer- und Leistungszeit / Mitwirkung des Auftraggebers
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch cts projects&software. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Lieferverzug tritt nicht ein im Fall von höherer Gewalt sowie aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die cts projects&software nicht beeinflussen kann. In diesen Fällen kann der Auftraggeber keinen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. cts projects&software ist im Fall der nicht von ihm zu vertretenden Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Wochen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bei Gestaltungs- und Programmierungsaufträgen, für deren Realisierung die Mitwirkung des Auftraggebers durch rechtzeitige Beibringung von Text- und Grafikvorlagen, Konzepten, Gestaltungswünschen usw. erforderlich ist, beginnt die Lieferfrist mit Übergabe der vereinbarten Unterlagen.

§5 Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Auftraggeber über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben wurde oder durch Versand cts projects&software verlassen hat. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Ware versichert werden, wenn der Auftraggeber dies schriftlich begehrt. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Sendungen an cts projects&software trägt der Auftraggeber jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Sendung am Firmensitz, sowie die Transportkosten.

§6 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung in bar, per Euroscheck oder Banküberweisung zu begleichen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Rechnung der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben wurde oder bis dahin ein Scheck in Höhe des Rechnungsbetrages am Firmensitz einging oder die Zahlung in bar erfolgte. Für jeden nicht eingelösten Scheck hat der Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten zu erstatten. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist cts projects&software zum sofortigen Rücktritt von laufenden Verträgen ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. Hält cts projects&software weiter am Vertrag fest, ist er berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, weiterhin steht ihm das Recht zu, den im Verzug befindlichen Auftraggeber von der weiteren Belieferung/Erfüllung von Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge bereits geschlossen worden sind. cts projects&software ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten. Wird ein Auftraggeber, weil er seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, in Verzug gesetzt, so berechnet cts projects&software ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 6 Prozent auf die Forderungssumme. Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung, Aufrechnung oder Minderung der in Rechnung gestellten Beträge nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

§7 Providervergütung etc.
Zusätzlich nötige Verträge, z.B. mit Provider-Firmen zum Einstellen von Web-Präsentationen ins Internet, werden - sofern ausdrücklich und schriftlich vom Auftraggeber gewünscht - im Namen des Auftraggebers auf dessen Rechnung geschlossen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters. Entgelte für Leistungen solcher Dienstleister sind direkt an diese zu zahlen, es sei denn, eine gesonderte Vereinbarung mit dem Auftraggeber weicht hiervon ab.

§8 Ausschluss von Einwendungen
Erhebt der Auftraggeber Einwendungen gegen die Höhe der ihm für Leistungen der Firma cts projects&software in Rechnung gestellten Preise, so hat er dies innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang schriftlich anzuzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

§9 Sicherheitsleistungen / Anzahlungen
Sicherheitsleistungen kann cts projects&software insbesondere dann verlangen, wenn die in §6 genannten Bedingungen vorliegen. Gleiches gilt, wenn andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen. Bei Aufträgen zur Gestaltung/Erstellung von Web-Präsentationen, Programmen, Skripten oder Druckvorlagen, die einen Auftragswert von €500,- übersteigen, ist cts projects&software berechtigt, bei Vorlage des ersten Entwurfs 50 Prozent des vereinbarten Entgeltes als Anzahlung zu verlangen.

§10 Eigentumsvorbehalt / Copyright
cts projects&software behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Sämtliche im Auftrag des Auftraggebers entwickelten Web-Präsentationen, Marketing-Konzepte, EDV-Programme u. ä. unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz und dürfen nur mit Zustimmung der Firma cts projects&software kopiert oder in sonstiger Weise vervielfältigt werden. cts projects&software behält sich vor, Zuwiderhandlungen straf- und zivilrechtlich verfolgen zu lassen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, eine Sicherheitskopie anzufertigen, wenn dies für die Gewährleistung der künftigen Benutzung durch ihn erforderlich ist. cts projects&software gestattet dem Auftraggeber weiterhin, geringfügige Änderungen bzw. Aktualisierungen an den erworbenen Präsentationen, Konzepten und Programmen (wie z. B. Änderungen von Anschrift, Tel.-Nummern, Preisangaben) selbst vorzunehmen, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Gesamtwerkes nicht beeinträchtigt wird. Weitere Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch cts projects&software.

§11 Gewährleistung / Haftung
Die Gewährleistungsfrist für alle gelieferten Produkte beträgt sechs Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen nicht befolgt oder werden Änderungen an gelieferten Präsentationen und Programmen vom Auftraggeber oder durch Dritte vorgenommen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Web-Präsentationen nur mit Browsern angesprochen werden können, die den aktuellen HTTP-Spezifikationen entsprechen. Zu diesen zählen z. B. aktuelle Versionen von Microsoft und Netscape. In Zweifelsfällen ist cts projects&software zu konsultieren. Vor Wandlung von Leistungsansprüchen muss der Auftraggeber eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung gewähren. Garantieansprüche an cts projects&software sind nicht abtretbar, sie stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu. Der Auftraggeber muss eine etwaige Mängelanzeige unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme schriftlich an cts projects&software senden.

§12 Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und Organisationsverschulden bei Vertragsabschluss haftet cts projects&software nur, wenn ihm bzw. seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

§13 Datenschutz
cts projects&software ist berechtigt, bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Auftraggeber, gleich ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Auftraggeber/Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

§14 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen cts projects&software und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ungültig sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die beanstandete Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Ascheberg, den 01.12.2002

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